Die Verwaltungsgemeinschaft Erkheim

Hier geht´s zur Kurzinformation ... !

Was ist eine Verwaltungsgemeinschaft ?

Welche Aufgaben hat eine Verwaltungsgemeinschaft ?

Wie arbeitet eine Verwaltungsgemeinschaft ?

Wie erreiche die Verwaltungsgemeinschaft ?

Wie setzen sich die Organe der Verwaltungsgemeinschaft zusammen ?


Was ist eine Verwaltungsgemeinschaft ?
Die Verwaltungsgemeinschaften wurden im Rahmen der Gemeindereformen der 1970er-Jahre zur Stärkung der Leistungs- und Verwaltungskraft unter Erhalt der Eigenständigkeit jeder Mitgliedsgemeinde geschaffen; durch diese Zusammenfassung sollte eine gut gegliederte Verwaltung geschaffen werden, welche der ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung der kleinen Mitgliedsgemeinden dient und von diesen hätte eigenständig nur unwirtschaftlich und schwer finanziert werden können. Die Verwaltungsgemeinschaft Erkheim besteht demnach als Zusammenschluß der benachbarten kreisangehörigen Gemeinden Erkheim, Kammlach, Lauben und Westerheim. Die Gemeinden sind dabei ungeachtet deren Mitgliedschaft politisch und rechtlich völlig unabhängig voneinander; dies zeigt sich z. B. auch darin, daß Mitgliedschaften in unterschiedlichen Schulverbänden bestehen oder nur drei von vier Gemeinden im Abwasserzweckverband Oberes Günztal, dessen Geschäftsstelle wir betreiben, Mitglied sind.

Welche Aufgaben hat eine Verwaltungsgemeinschaft ?
Grundlage für die Aufgabenstellung einer Verwaltungsgemeinschaft und die Tätigkeit der Verwaltung ist die Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO). Die VGem nimmt entsprechend der Regelungen in eigenständig die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises der Gemeinden (z. B. Paßamt, Standesamt, Meldewesen, Fischereischeine) wahr, zum anderen hat sie für die Gemeinden eine dienende und beratende Funktion, ist also nicht als übergeordnete Behörde zu verstehen, sondern als Verwaltungseinheit neben und für die Mitgliedsgemeinden. Die VGem ist demnach keine Aufsichtsbehörde für die Gemeinden, sondern arbeitet neben eigenen Aufgaben in deren Auftrag. Das unregelmäßig erscheinende Amtsblatt der VGem ist amtliches Bekanntmachungsorgan der Mitgliedsgemeinden und der Verwaltungsgemeinschaft.

Wie arbeitet eine Verwaltungsgemeinschaft ?
Organe der Verwaltungsgemeinschaft sind die Gemeinschaftsversammlung und der Gemeinschaftsvorsitzende.
Gem. Art. 6 Abs. 1 VGemO wird die Verwaltungsgemeinschaft durch die Gemeinschaftsversammlung verwaltet, soweit nicht der Gemeinschaftsvorsitzende zuständig ist. Das Gros der Verwaltungstätigkeit fällt in den Bereich der laufenden Verwaltung. Den beiden Organen steht für die Aufgabenerfüllung die Geschäftsstelle der VGem zur Verfügung. Die Geschäftsstelle hat z. Zt. 16 Beschäftigte (10 Frauen, darunter 7 in Teilzeit, und 6 Männer), die in den verschiedensten Bereichen, u.a. vorort in den Mitgliedsgemeinden, tätig sind.


Wie erreiche ich die Verwaltungsgemeinschaft ?
Wenn Sie mit uns in Verbindung treten wollen, können Sie dies gerne persönlich, telefonisch, per EPost/mail oder per Fax; näheres ist unserer Kurzinfo oder der Zuständigkeitsübersicht zu entnehmen; weitere Hinweise, Informationen und Formblätter finden sich unter Service.

 

Wie setzen sich die Organe der Verwaltungsgemeinschaft zusammen ?
Die Gemeinschaftsversammlung besteht aus Vertretern der Mitgliedsgemeinden (hier Erkheim, Kammlach, Lauben, Westerheim) insb. deren erste Bürgermeister. Aus diesem Kreis wählt die Versammlung den Gemeinschaftsvorsitzenden. Vergleichbar sind die Zuständigkeiten der Gemeinschaftsversammlung mit denen eines Gemeinderats für grundsätzliche, besonders wichtige Angelegenheiten. Der Gemeinschaftsvorsitzende vertritt die Verwaltungsgemeinschaft nach außen; er bereitet die Beratung der Gemeinschaftsversammlung vor und führt in ihr den Vorsitz. Ferner vollzieht er deren Beschlüsse und erledigt in eigener Zuständigkeit alle Angelegenheiten, die nach der Gemeindeordnung dem ersten Bürgermeister zukommen (vor allem laufende Verwaltung) - näheres regelt die Geschäftsordnung der VGem. Insbesondere führt er die Dienstaufsicht über die Dienstkräfte der VGem, die für die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft arbeiten.

 

Von 2008 bis 2014 setzen sich die Organe der VGem wiefolgt zusammen:

Gemeinschaftsvorsitzende:

Bgm. Bail, Westerheim

Stellvertreter:    

Bgm. Dr. Wassermann, Erkheim

 

 

Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung:

Markt Erkheim

 

 

 

 

Dr. Peter Wassermann
Richard Hack
Rudolf Lehnert
Franz Müller

 

 

set10_mail.gif
1. Bürgermeister Dr. Wassermann,
Marktstraße 1, 87746 Erkheim
Tel. 08336/8024-0
Fax. 08336/8024-34
 STANDORTINFORMATION
 
Verweis zum Internetangebot

Gemeinde Kammlach

 

 

 

Josef Steidele
Christian Anders
Birgit Steudter - Adl Amini

 

  

set10_mail.gif
1. Bürgermeister Josef Steidele,
Pfarrer-Herb-Straße 11,
87754 Kammlach
Tel. 08261/1495
Fax. 08261/8469
STANDORTINFORMATION
Verweis zum Mitteilungsblatt

Gewerbepark Unterallgäu

Gemeinde Lauben

 

 

 

Thomas Klein
Antonie Kühlmuß
Gerhard Veit 

 

 

 

set10_mail.gif
1. Bürgermeister Thomas Klein,
Erkheimer Straße 7, 87761 Lauben
Tel. 08336/432
Fax. 08336/9659
STANDORTINFORMATION
Verweis zum Internetangebot

Gemeinde Westerheim

 

 

 

Christa Bail
Werner Briechle
Leonhard Kirchensteiner
Thomas Laupheimer

  

 

set10_mail.gif
1. Bürgermeisterin Christa Bail,
Bahnhofstraße 2,
87784 Westerheim
Tel. 08336/80310
Fax. 08336/80311
STANDORTINFORMATION
Verweis zum Internetangebot

 

 

Ständige beratende Teilnahme
Leiterin der Geschäftsstelle:
   

 

 

 

Ingrid Friedrich

 

 

set10_mail.gif
 Verwaltungsgemeinschaft Erkheim

Leiterin der Geschäftsstelle Marktstraße 1, 87746 Erkheim
Tel. 08336/8024-22
Fax. 08336/8024-34