Stellenanzeige stellvertretender Kämmerer
Die Verwaltungsgemeinschaft Erkheim mit rund 8.800 Einwohnern sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
einen stellvertretenden Kämmerer (m/w/d)
in Teilzeit (mind. 30 Wochenstunden) oder Vollzeit.
Ihre Arbeitsschwerpunkte sind insbesondere:
Haushaltswesen für die Aufstellung, Abwicklung und Abrechnung der Haushaltspläne, Erstellung der Finanzplanung, der Jahresrechnung, Vermögens- und Schuldenverwaltung usw.
Haushaltsüberwachung mit termingerechtem Abruf von Zuschüssen
Kalkulation der Gebühren und Beiträge
Vertretung des Kämmerers bei Abwesenheit
Beitragsabrechnungen
Ihr Profil:
Sie haben eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter, Verwaltungsfachkraft (Al I/BL I) Verwaltungsfachwirt/in (AL II/BL II) bzw. als Beamter/Beamtin der 2. oder 3. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, nichttechnischer Verwaltungsdienst bzw. haben die Bereitschaft, ggf. die Lehrgänge und Prüfungen für die 3. Qualifikationsebene zu absolvieren.
Sie verfügen über gute Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des kommunalen Finanzwesens (Kameralistik).
Sie entwickeln Eigeninitiative, sind entscheidungsfreudig und besitzen ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, arbeiten gern im Team, sind kommunikativ, verhandlungssicher und verfügen über Durchsetzungsvermögen.
Sie sind bereit, auch außerhalb der regulären Arbeitszeit an Terminen und Sitzungen teilzunehmen.
Sie verfügen über gute EDV-Kenntnisse (MS-Office) und ggfs. sind Ihnen OK.FIS und andere Anwendungsprogramme der AKDB bekannt.
Wir bieten Ihnen:
Tarifgerechte Vergütung nach TVöD bzw. Besoldung nach den beamtenrechtlichen Vorschriften
Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
Teilnahme an Weiterqualifizierungsmaßnahmen
gleitende Arbeitszeiten
Bike-Leasing
Parkplatz vor der Haustür
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte bis zum 27.05.2025 an (PDF, max. 5 MB). Für fachliche Fragen steht Ihnen Herr Rampp (08336/802419) zur Verfügung.
Die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern wird gewährleistet. Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist der Bewerbung beizufügen. Die elektronisch oder ggf. in Papierform eingereichten Unterlagen werden sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens datenschutzkonform vernichtet. Die Rückgabe von Originalunterlagen kann aus verfahrenstechnischen Gründen nicht erfolgen.